8. Internationaler Kunst- und Genießermarkt vom 05. Mai- 06. Mai 2018

Organisatorische Hinweise

Öffnungszeiten:
Freitag, 04. Mai 2018 von 16.00 bis 20.00 Uhr (zum Aufbau bei Bedarf) und
Samstag, 05. Mai 2018 von 11.00 bis 21.00 Uhr (Eröffnung 12.00 Uhr) und
Sonntag, 06. Mai 2018 von 11.00 bis 20.00 Uhr

 


Standzuweisung:

Die Standzuweisung erfolgt über den Veranstalter und ist nicht abhängig vom Eingangsdatum der Anmeldungen. Abweichungen vom Lageplan (z.B. durch Vorgaben der Feuerwehr) müssen Folge geleistet werden. Anmeldungen werden erst nach erfolgter schriftlichen Bestätigung und Rücksendung einer Anmeldungskopie oder mit Eingang der Rechnung beim Aussteller, sowie dem Zahlungseingang beim Veranstalter gültig. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Bewerbungen für Stände auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


Auf- und Abbau:

Der Zeltaufbau der Mietzelte erfolgt durch den Veranstalter am Freitag, 04. Mai 2018 ab 08.00 Uhr, sofern eigene Zelte der Aussteller erlaubt wurden, müssen diese zwischen 12.00 und 20.00 Uhr aufgebaut werden, danach verfällt der Anspruch auf den Platz. Die Verwendung von Bodenverankerungen ist nicht zulässig. Das Einräumen der Waren muss am Samstagvormittag, 05. Mai 2018 bis 11.00 Uhr einschließlich Reinigung / Beseitigung von Verpackungsmaterialien erfolgen.
Das Ausräumen der Waren und der Abbau der Zelte hat unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung am 06. Mai 2018 von 20.00 Uhr bis maximal 23.00 Uhr zu erfolgen. Die Zelte mit Mietgut sind in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zu übergeben, aufgebautes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Abfälle müssen in dafür eigens bereitgestellten Festtonnen platzsparend entsorgt werden.


Nachtwache:

Die allgemeine Nachtwache wird von Veranstalterseite organisiert und übernommen. Sie ist gewährleistet vom 04. bis zum 06. Mai 2018 jeweils von abends 20.00 Uhr bis vormittags 09.00 Uhr. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für die Bewachung und Beaufsichtigung des Standes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich, dies gilt auch für die Auf- und Abbauphasen.


Konkurrenzausschluss:
Der Veranstalter ist berechtigt Anmeldungen zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss kann nicht verlangt werden.


Spülservice:

Der Veranstalter organisiert die erforderlichen Hilfskräfte für den Transport des schmutzigen Geschirrs vom Ausstellerzelt zum Spülmobil und des sauberen Geschirrs an die Ausstellerzelte zurück. Die Kosten für die Hilfskräfte sind mit der Gebühr für den Spülservice abgegolten.


Beleuchtung / Strom / Wasser:

Die Beleuchtung im Zelt wird vom Veranstalter installiert und getragen. Für die Veranstaltung sind trittfeste Anschlusskabel mitzubringen. 380V Kabel müssen die Bezeichnung HO 7 RNF und das VDE-Zeichen tragen. Alle Kabel müssen in ordnungsgemäßen Zustand sein. Schaden, die durch unsachgemäßen Anschluss oder fahrlässige Inbetriebnahme entstehen, werden in Rechnung gestellt. Die Stromverteiler werden von einer vom Veranstalter beauftragten Fachfirma aufgestellt, über die Schlüssel verfügt das Fachpersonal des Veranstalters. Bei rechtzeitiger Anmeldung können Sonderwünsche gegen Rechnung berücksichtigt werden. Hydranten dürfen nicht überbaut werden, sie müssen stets frei zugänglich und sichtbar bleiben. 


Flüssiggasanlagen:

Das Aufstellen von Feuerstätten und Grillanlagen sowie die Verwendung von Flüssiggas darf nur in Absprache mit der Feuerwehr (vorbeugender Brandschutz) erfolgen. Kontakt über den Veranstalter.


Standbesetzung:

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Dauer der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Zelte zur Saargemünder Straße (im Lageplan mit einem dicken Strich markiert) müssen nach zwei Seiten geöffnet sein.


Reinigung:

Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich vorgenommen werden. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes.


Müll:

Der Veranstalter stellt Abfallbehälter und einen Container und sorgt für die Entsorgung der durch Besucher verursachten Abfälle. Für die Entsorgung der im Rahmen des Standbetriebes entstehenden Abfälle ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Sollte der Aussteller nach Räumung der Standfläche Müll und sonstige Gegenstande zurücklassen, ist der Veranstalter berechtigt, diese gegen Rechnung zu beseitigen, bzw. vernichten zu lassen.


Mitaussteller / Präsentation:

Für Mitaussteller ist ein Eintrag in das Ausstellerverzeichnis vorgeschrieben. Nur angemeldete Aussteller haben das Recht ihre Produkte zu präsentieren. Es dürfen nur die auf der Anmeldung vermerkten Produkte präsentiert werden.


Haftung und Versicherungen:

Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung, in die auch der An- und Abtransport der Ausstellungsgüter eingeschlossen werden kann und einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Prüfen Sie bitte, ob in Ihrer Inhaltsversicherung eine Außenversicherung enthalten ist. Der Veranstalter haftet nicht für Schaden, die den Ausstellern beim Auf- und Abbau entstehen.


Auflagen / Hygiene:

Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, den erforderlichen Auflagen nachzukommen, die er seitens seines Metiers aus gesundheitspolizeilichen, feuerpolizeilichen und polizeilichen Vorschriften zu erfüllen hat. Personen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Herstellung, Behandlung oder dem in Verkehr bringen von Lebensmitteln betraut sind, müssen im Besitz eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses sein. Die Kontrollpflicht obliegt dem Gewerbe- und Lebensmittelkontrolldienst der Polizei - eine Liste aller Aussteller liegt entsprechend vor.
Der Veranstalter bittet die Standbetreiber, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten. Bei Verstößen kann der Stand ohne Erstattung der Standmiete oder sonstiger Regressanspruche sofort geschlossen werden.
Alle Waren müssen sichtbar, deutlich lesbar und vollständig ausgezeichnet sein. Alle Aussteller sind verpflichtet, Namen und Adresse des Betreibers deutlich lesbar am Stand anzubringen.


Zahlung / Rücktritt:

Die Standmiete ist in voller Höhe zu entrichten, wenn der Stand nicht bezogen wird, auch dann, wenn der Stand noch anderweitig vergeben werden kann. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren, um ihn in einen ausstellungsfähigen Zustand zu versetzen. Der Aussteller kann einen Ersatzaussteller benennen, dieser kann jedoch ohne Angaben von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden. Der Rücktrittantrag hat auf jeden Fall per Einschreiben zu erfolgen.


Hinweis zur Anmietung von Mietgut:

Das Bekleben, Nageln und Bohren der gemieteten Güter ist nicht gestattet. Eventuell entstandene Schäden werden dem Aussteller weiterberechnet. Zeltwände dürfen nicht beklebt und beschriftet werden.


Einweggeschirr:

Die Verwendung von Plastik-Einweggeschirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in Gläsern oder Pfandflaschen abgegeben werden. Dosen, Kunststoffbecher und Einwegflaschen dürfen nicht ausgegeben werden. Die Abgabe von Speisen ist nur in recyclingfähigem Einweggeschirr ( Pappbecher, Pappschalen und Holzbesteck ) gestattet.


Dekoration:

Die Dekoration innerhalb der Stände bleibt den Standbetreibern überlassen. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Die Dekoration für das Gelände wird vom Aussteller organisiert und übernommen. Das Aufstellen von Ausstellungsgütern, die 2,50 m überschreiten, muss rechtzeitig und vor dem Aufbau angezeigt werden.


Werbung:

Der Veranstalter erwartet von den Ausstellern die Überlassung ihrer Kommunikationsdaten einschließlich Logo als Datei zu Werbezwecken. Der Veranstalter bewirbt den Kunst- und Genießer Markt durch Plakat- und Anzeigenwerbung. Veranstaltungshinweise werden auf der eigenen Internetseite und über die Seite der Stadt Saarbrücken und des Tourismusverbandes platziert. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt über die Tages- und Fachpresse, in Stadt- und Livestyle-Magazinen. Ein kulturelles Rahmenprogramm mit Aktionen und Musikeinlagen wird die Veranstaltung für die Besucher noch attraktiver machen.
Für die Besucher ist der Kunst- und Genießermarkt eintrittsfrei.


Beschallung:

Die Veranstaltung wird von einem kulturellen Rahmenprogramm begleitet, daher ist in den Ausstellerzelten die Benutzung von Rundfunk- und Phono-Geräten untersagt.


Hausrecht:
Der Veranstalter übt auf dem Markt das Hausrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen (bspw. gegen behördliche Vorschriften) einzuschreiten.
Absage: Ist eine geregelte Durchführung des Marktes nicht möglich ist der Veranstalter berechtigt, den Markt abzusagen oder die Dauer zu verkürzen.
Veranstalter: St. Arnual blüht auf
1. Vorsitzender Roland König -
c.o. Fa. Arnold, Saargemünder Straße 22, 66119 Saarbrücken.


Ihr Ansprechpartner:
Aktionsgemeinschaft St. Arnual blüht auf
Geschäftsstelle:
Saargemünder Straße 22
66119 Saarbrücken
Heiner Eschenbach
E-Mail: heiner.eschenbach@t-online.de